Selbstständig arbeiten

Freelancer mit
Gewerbe­schein

Flexibel arbeiten bei Messen und Events — auf eigene Rechnung, mit eigener Steuer und eigener Verantwortung.

/ Einführung

Als Freelancer arbeitest du nicht angestellt, sondern selbstständig auf eigene Rechnung. Für Messe-, Promotion- und Produktberatungs-Einsätze brauchst du dafür in der Regel einen Gewerbeschein, eine Steuernummer vom Finanzamt und nach jedem Auftrag eine korrekte Rechnung.

Die Selbstständigkeit ist eine Alternative zur kurzfristigen Beschäftigung — mit mehr Freiheit, aber auch mit mehr Pflichten: Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge organisierst du selbst. Ob eine Tätigkeit im Einzelfall als selbstständig oder als Beschäftigung einzuordnen ist, hängt immer von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Auftrags ab — unabhängig davon, bei welchem Auftraggeber.

/ 01 — Der Start

In drei Schritten
zum Freelancer

/01
Gewerbe anmeldenBeim Gewerbeamt deiner Gemeinde, vielerorts auch online. Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Beschreibe deine Tätigkeit konkret, z. B. „Promotion-, Messeservice- und Produktberatungs-Dienstleistungen“.
/02
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungInnerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit elektronisch über Mein ELSTER an dein Finanzamt — unaufgefordert. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
/03
Steuernummer erhaltenDas Finanzamt prüft deine Angaben und schickt dir deine Steuernummer per Post. Sie gehört auf jede Rechnung.
1
Monat nach Tätigkeitsbeginn — so lange hast du Zeit für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
25.000
Euro Umsatz im Vorjahr bzw. im Gründungsjahr — bis hierhin kannst du Kleinunternehmer:in sein. Im laufenden Jahr gilt zusätzlich eine harte Grenze von 100.000 €.

Wichtig: Der Gewerbeschein allein macht dich nicht selbstständig. Entscheidend ist, wie du tatsächlich arbeitest — mehr dazu in Abschnitt 03.

/ 02 — Im Vergleich

Freelancer
vs. kurzfristige Beschäftigung

MerkmalFreelancer mit GewerbescheinKurzfristige Beschäftigung
StatusSelbstständig. Du stellst Rechnungen.Befristet angestellt. Du erhältst eine Lohnabrechnung.
ZeitgrenzeKeine.Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
SteuernDu versteuerst deinen Gewinn selbst über die Einkommensteuererklärung.Lohnsteuer wird direkt vom Lohn abgezogen.
SozialversicherungKranken- und Pflegeversicherung organisierst du selbst. Rentenversicherung nur in bestimmten Fällen Pflicht.Sozialversicherungsfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
AufwandGewerbeanmeldung, Steuernummer, Rechnungen, Buchführung.Personalbogen ausfüllen — die Abrechnung übernimmt der Arbeitgeber.

Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Tabelle stellt beide Formen gegenüber, ohne eine Empfehlung für eine bestimmte Tätigkeit auszusprechen — ausschlaggebend ist immer die tatsächliche Ausgestaltung des Einzelfalls (siehe Abschnitt 03).

/ 03 — Dein Status

Selbstständig —
oder scheinselbstständig?

Ob du wirklich selbstständig bist, entscheidet nicht der Gewerbeschein, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Weicht der Alltag vom Vertrag ab, zählen die tatsächlichen Verhältnisse. Diese Merkmale geben Orientierung — bewertet wird immer das Gesamtbild.

+Spricht für Selbstständigkeit
  • /01

    Mehrere Auftraggeber

    Du arbeitest für verschiedene Agenturen oder Kunden — nicht nur für einen.

  • /02

    Freie Auftragsannahme

    Du entscheidest selbst, welche Aufträge du annimmst und welche du ablehnst.

  • /03

    Eigene Preise

    Du verhandelst dein Honorar und stellst es in Rechnung.

  • /04

    Unternehmerisches Risiko

    Du trägst eigene Kosten, z. B. für Anfahrt oder Versicherungen, und dein Einkommen schwankt mit der Auftragslage.

  • /05

    Eigener Marktauftritt

    Du bietest deine Leistung auch selbst am Markt an, z. B. über ein eigenes Profil oder eine eigene Website.

  • /06

    Gestaltungsfreiheit

    Wie du die vereinbarte Leistung erbringst, bestimmst du im Rahmen des Auftrags selbst.

—Spricht für Scheinselbstständigkeit
  • /01

    Weisungsgebunden

    Du musst allen Weisungen des Auftraggebers uneingeschränkt folgen.

  • /02

    Vorgegebene Arbeitszeiten

    Du musst bestimmte Arbeitszeiten einhalten, die der Auftraggeber festlegt.

  • /03

    Enge Berichtspflicht

    Du musst regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte abliefern.

  • /04

    Vorgegebener Arbeitsort

    Du arbeitest in Räumen des Auftraggebers oder an Orten, die er bestimmt.

  • /05

    Nur ein Auftraggeber

    Du arbeitest auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber.

  • /06

    Eingliederung wie Personal

    Du bist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden wie festangestelltes Personal.

Klarheit

Statusfeststellung bei der Clearingstelle

Wenn du unsicher bist, können du oder dein Auftraggeber bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Sie entscheidet verbindlich, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung vorliegt.

Stellt sich eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit nachträglich als Beschäftigung heraus, werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert.

/ 04 — Klarheit

Häufig gestellte Fragen

/ 05 — Steuern

Welche Steuern
auf dich zukommen

/ Einkommensteuer

Du versteuerst deinen Gewinn

Einnahmen minus Betriebsausgaben ergeben deinen Gewinn. Ihn ermittelst du in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und gibst ihn mit deiner Einkommensteuererklärung an.

Betriebsausgaben sind z. B. Fahrten zu Einsätzen, typische Berufskleidung oder der beruflich genutzte Anteil von Handy und Laptop.

/ Der Grundfreibetrag

Bis 12.348 € ist gar keine Steuer fällig

Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen 2026 nicht über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, zahlst du keine Einkommensteuer — auch nicht auf deine Freelancer-Einkünfte.

/ Umsatz- und Gewerbesteuer

Oft steuerfrei — aber nicht automatisch

Als Kleinunternehmer:in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt.

24.500
Euro Freibetrag bei der Gewerbesteuer pro Jahr
/ So gehst du vor
/01
Belege sammelnRechnungen, Quittungen und Kontoauszüge das ganze Jahr über geordnet aufbewahren.
/02
Geld zurücklegenEinen Teil jeder Zahlung auf ein separates Konto legen — für Steuern und mögliche Vorauszahlungen.
/03
Steuererklärung abgebenEinkommensteuererklärung mit Anlage G und Anlage EÜR über ELSTER. Ohne Steuerberatung in der Regel bis 31. Juli des Folgejahres.
/ 06 — Praktisches Tool

Deine Rechnung an eventas

Für deine Einsätze als Freelancer stellst du eventas eine Rechnung. Mit dem eventas Rechnungsgenerator geht das in wenigen Minuten: Daten eingeben, Vorschau prüfen, als PDF herunterladen — mit oder ohne Umsatzsteuer, je nachdem, ob du Kleinunternehmer:in bist.

Rechnung erstellen
/ 07 — Umsatzsteuer

Kleinunternehmer:in
oder Regelbesteuerung

Ob auf deiner Rechnung Umsatzsteuer steht, hängt von deinem Umsatz ab — und von deiner Entscheidung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Klein­unter­nehmer:in

Grenzen
Umsatz im Vorjahr bzw. Gründungsjahr max. 25.000 €, im laufenden Jahr max. 100.000 €.
Rechnung
Ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Aufwand
Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen — dafür kein Vorsteuerabzug.
Achtung
Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, bist du ab genau diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig.

Regel­be­steu­erung

Wann
Automatisch, sobald die Grenzen überschritten sind — oder freiwillig.
Rechnung
Mit 19 % Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt abführst.
Aufwand
Regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Vorsteuer aus deinen Ausgaben ist abziehbar.
Bindung
Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist daran fünf Jahre gebunden.

Deine Checkliste vor dem ersten Einsatz

Bevor du deinen ersten Einsatz als Freelancer abrechnest:

/01Gewerbe angemeldetBeim Gewerbeamt deiner Gemeinde.
/02Fragebogen übermitteltÜber Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn.
/03Steuernummer erhaltenKommt per Post vom Finanzamt.
/04Krankenversicherung geklärtFamilien-, Pflicht-, freiwillige oder private Versicherung.
/05Status geprüftMehrere Auftraggeber, freie Auftragsannahme, eigene Preise.
/06Rechnung vorbereitetMit allen Pflichtangaben — z. B. über den eventas Rechnungsgenerator.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie ist kein verbindliches Angebot von eventas zu einer bestimmten Abrechnungsform und keine Zusicherung, dass eine Tätigkeit für eventas oder andere Auftraggeber als selbstständig einzustufen ist. Verbindliche Auskünfte geben dein Finanzamt, deine Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.

Servicekräfte von eventas beim gehobenen Event-Catering – professionelles Gastronomiepersonal
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