


Flexibel arbeiten bei Messen und Events — auf eigene Rechnung, mit eigener Steuer und eigener Verantwortung.
Als Freelancer arbeitest du nicht angestellt, sondern selbstständig auf eigene Rechnung. Für Messe-, Promotion- und Produktberatungs-Einsätze brauchst du dafür in der Regel einen Gewerbeschein, eine Steuernummer vom Finanzamt und nach jedem Auftrag eine korrekte Rechnung.
Die Selbstständigkeit ist eine Alternative zur kurzfristigen Beschäftigung — mit mehr Freiheit, aber auch mit mehr Pflichten: Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge organisierst du selbst. Ob eine Tätigkeit im Einzelfall als selbstständig oder als Beschäftigung einzuordnen ist, hängt immer von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Auftrags ab — unabhängig davon, bei welchem Auftraggeber.
Wichtig: Der Gewerbeschein allein macht dich nicht selbstständig. Entscheidend ist, wie du tatsächlich arbeitest — mehr dazu in Abschnitt 03.
| Merkmal | Freelancer mit Gewerbeschein | Kurzfristige Beschäftigung |
|---|---|---|
| Status | Selbstständig. Du stellst Rechnungen. | Befristet angestellt. Du erhältst eine Lohnabrechnung. |
| Zeitgrenze | Keine. | Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. |
| Steuern | Du versteuerst deinen Gewinn selbst über die Einkommensteuererklärung. | Lohnsteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. |
| Sozialversicherung | Kranken- und Pflegeversicherung organisierst du selbst. Rentenversicherung nur in bestimmten Fällen Pflicht. | Sozialversicherungsfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Aufwand | Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Rechnungen, Buchführung. | Personalbogen ausfüllen — die Abrechnung übernimmt der Arbeitgeber. |
Stand: September 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Tabelle stellt beide Formen gegenüber, ohne eine Empfehlung für eine bestimmte Tätigkeit auszusprechen — ausschlaggebend ist immer die tatsächliche Ausgestaltung des Einzelfalls (siehe Abschnitt 03).
Ob du wirklich selbstständig bist, entscheidet nicht der Gewerbeschein, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Weicht der Alltag vom Vertrag ab, zählen die tatsächlichen Verhältnisse. Diese Merkmale geben Orientierung — bewertet wird immer das Gesamtbild.
Du arbeitest für verschiedene Agenturen oder Kunden — nicht nur für einen.
Du entscheidest selbst, welche Aufträge du annimmst und welche du ablehnst.
Du verhandelst dein Honorar und stellst es in Rechnung.
Du trägst eigene Kosten, z. B. für Anfahrt oder Versicherungen, und dein Einkommen schwankt mit der Auftragslage.
Du bietest deine Leistung auch selbst am Markt an, z. B. über ein eigenes Profil oder eine eigene Website.
Wie du die vereinbarte Leistung erbringst, bestimmst du im Rahmen des Auftrags selbst.
Du musst allen Weisungen des Auftraggebers uneingeschränkt folgen.
Du musst bestimmte Arbeitszeiten einhalten, die der Auftraggeber festlegt.
Du musst regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte abliefern.
Du arbeitest in Räumen des Auftraggebers oder an Orten, die er bestimmt.
Du arbeitest auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber.
Du bist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden wie festangestelltes Personal.
Wenn du unsicher bist, können du oder dein Auftraggeber bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Sie entscheidet verbindlich, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung vorliegt.
Stellt sich eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit nachträglich als Beschäftigung heraus, werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgefordert.
In der Regel ja. Promotion-, Messeservice- und Produktberatungs-Tätigkeiten gelten meist als gewerblich und nicht als freier Beruf. Die Gewerbeanmeldung ist dann Voraussetzung, um selbstständig abzurechnen.
Ja, auch nebenberuflich. Bist du familienversichert, darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat betragen — sonst endet die Familienversicherung. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt sie aus.
Als Angestellte:r prüfe deinen Arbeitsvertrag: Manche Arbeitgeber möchten über Nebentätigkeiten informiert werden.
Grundsätzlich nicht. Pflicht wird es, wenn du auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest — als Richtwert gelten fünf Sechstel deiner Einnahmen — und selbst keine versicherungspflichtigen Mitarbeitenden beschäftigst.
Liegt dein Arbeitseinkommen regelmäßig nicht über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat (2026), bleibst du versicherungsfrei. Existenzgründer:innen können sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu drei Jahre befreien lassen.
Um deine Krankenversicherung kümmerst du dich selbst. Bist du nebenberuflich selbstständig, bleibst du in der Regel in deiner bisherigen Versicherung — etwa über deinen Hauptjob, als Student:in oder über die Familienversicherung, solange die Grenzen eingehalten werden. Hauptberuflich Selbstständige versichern sich freiwillig gesetzlich oder privat.
Unter anderem dein vollständiger Name und deine Anschrift, Name und Anschrift des Auftraggebers, deine Steuernummer, Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Art der Leistung sowie der Betrag.
Als Kleinunternehmer:in weist du keine Umsatzsteuer aus, brauchst aber einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Für Aufträge von eventas hilft dir unser Rechnungsgenerator.
Erst wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € im Jahr übersteigt. Für die meisten nebenberuflichen Freelancer fällt deshalb keine Gewerbesteuer an.
Das hängt von deinem gesamten Jahreseinkommen ab. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Einkommensteuer an, darüber steigt der Steuersatz progressiv. Einkommen aus Selbstständigkeit und aus Angestelltenjobs werden dabei zusammengerechnet.
Weil dir niemand Steuern vorab abzieht, solltest du einen Teil jeder Zahlung zurücklegen. Das Finanzamt kann außerdem vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen.
Einnahmen minus Betriebsausgaben ergeben deinen Gewinn. Ihn ermittelst du in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und gibst ihn mit deiner Einkommensteuererklärung an.
Betriebsausgaben sind z. B. Fahrten zu Einsätzen, typische Berufskleidung oder der beruflich genutzte Anteil von Handy und Laptop.
Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen 2026 nicht über dem Grundfreibetrag von 12.348 €, zahlst du keine Einkommensteuer — auch nicht auf deine Freelancer-Einkünfte.
Als Kleinunternehmer:in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt.
Für deine Einsätze als Freelancer stellst du eventas eine Rechnung. Mit dem eventas Rechnungsgenerator geht das in wenigen Minuten: Daten eingeben, Vorschau prüfen, als PDF herunterladen — mit oder ohne Umsatzsteuer, je nachdem, ob du Kleinunternehmer:in bist.
Rechnung erstellenOb auf deiner Rechnung Umsatzsteuer steht, hängt von deinem Umsatz ab — und von deiner Entscheidung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Bevor du deinen ersten Einsatz als Freelancer abrechnest:
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie ist kein verbindliches Angebot von eventas zu einer bestimmten Abrechnungsform und keine Zusicherung, dass eine Tätigkeit für eventas oder andere Auftraggeber als selbstständig einzustufen ist. Verbindliche Auskünfte geben dein Finanzamt, deine Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberatung.
