


eventas ist im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Für Sie als Aussteller heißt das: Das Personal auf Ihrem Stand arbeitet auf gesicherter rechtlicher Grundlage, mit klaren Zuständigkeiten und ohne Risiko aus einer fehlenden Verleiherlaubnis.
Wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an Dritte überlässt, braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Das regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Verleiher seine Zuverlässigkeit nachweist. Dazu gehören geordnete finanzielle Verhältnisse und die Einhaltung von Mindestlohn und Tarifrecht. Sie wird zunächst befristet erteilt und lässt sich nach mehrjähriger ordnungsgemäßer Tätigkeit unbefristet beantragen.
eventas verfügt über diese Erlaubnis. Eine Kopie erhalten Sie auf Anfrage, bevor der Überlassungsvertrag zustande kommt.
Arbeitgeber der überlassenen Mitarbeitenden. Zuständig für Lohn, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Sie erteilen während des Einsatzes die fachlichen Weisungen und setzen das Personal an Ihrem Stand ein.
Angestellt bei eventas. Für die Dauer des Einsatzes arbeiten sie an Ihrem Stand.
Das Risiko trifft auch den Entleiher. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Erlaubnis, bevor Personal auf Ihrem Stand arbeitet.
| Verleiher ohne Erlaubnis | eventas mit Erlaubnis | |
|---|---|---|
| Überlassungsvertrag | Unwirksam (§ 9 AÜG) | Rechtliche Grundlage gegeben |
| Arbeitsverhältnis | Kraft Gesetzes zwischen Ihnen und dem überlassenen Personal angenommen (§ 10 AÜG) | Entsteht nicht. Arbeitgeber bleibt eventas |
| Bußgeld | Für den Entleiher bis 30.000 Euro (§ 16 AÜG) | Kein Bußgeld aus diesem Grund |
Sie nennen Messe, Termine, Stand und gewünschte Profile. eventas schlägt Ihnen passende Personen vor.
Sie erhalten ein Angebot mit allen Einsatztagen einzeln aufgeführt und den vollständigen Konditionen.
Der Überlassungsvertrag bezeichnet die Leistung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung und benennt die Personen vor Einsatzbeginn. Auf Wunsch liegt die Kopie der Erlaubnis bei.
Das Personal arbeitet nach Ihren Weisungen am Stand. eventas rechnet Lohn und Abgaben ab, Sie erhalten eine Rechnung.
Dieselbe Person darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden. Messeeinsätze von wenigen Tagen liegen weit darunter.
Überlassene Mitarbeitende haben Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter, einschließlich des Arbeitsentgelts. Tarifverträge können in den ersten neun Monaten Ausnahmen vorsehen. Umgesetzt wird das vom Verleiher, die Auskünfte zu vergleichbaren Beschäftigten geben Sie als Entleiher.
Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Die überlassene Person wird vor dem Einsatz konkret benannt.
Nennen Sie uns Messe, Termine und die Zahl der benötigten Personen. Sie erhalten ein Angebot und auf Wunsch vorab die Kopie der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 02.10.2026.