Arbeitnehmerüberlassung · Für Aussteller

Messepersonal mit gültiger Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

eventas ist im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Für Sie als Aussteller heißt das: Das Personal auf Ihrem Stand arbeitet auf gesicherter rechtlicher Grundlage, mit klaren Zuständigkeiten und ohne Risiko aus einer fehlenden Verleiherlaubnis.

Auf einen Blick
Verleiher
eventas GmbH, Füssen
Erlaubnis
Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG · gültig
Erteilt durch
Bundesagentur für Arbeit
Register
HRB 18063, Amtsgericht Kempten
Einsatzgebiet
Deutschlandweit
Die Erlaubnis

Ohne Erlaubnis darf niemand Personal überlassen

Wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an Dritte überlässt, braucht dafür eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Das regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Verleiher seine Zuverlässigkeit nachweist. Dazu gehören geordnete finanzielle Verhältnisse und die Einhaltung von Mindestlohn und Tarifrecht. Sie wird zunächst befristet erteilt und lässt sich nach mehrjähriger ordnungsgemäßer Tätigkeit unbefristet beantragen.

eventas verfügt über diese Erlaubnis. Eine Kopie erhalten Sie auf Anfrage, bevor der Überlassungsvertrag zustande kommt.

Zuständigkeiten

Klare Zuständigkeiten auf Ihrem Stand

eventasVerleiher
Überlassungsvertragnach § 12 AÜG
AusstellerEntleiher

eventas

Verleiher

Arbeitgeber der überlassenen Mitarbeitenden. Zuständig für Lohn, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Aussteller

Entleiher

Sie erteilen während des Einsatzes die fachlichen Weisungen und setzen das Personal an Ihrem Stand ein.

Mitarbeitende

Überlassen

Angestellt bei eventas. Für die Dauer des Einsatzes arbeiten sie an Ihrem Stand.

Rechtssicherheit

Was eine fehlende Erlaubnis für Aussteller bedeutet

Das Risiko trifft auch den Entleiher. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Erlaubnis, bevor Personal auf Ihrem Stand arbeitet.

Verleiher ohne Erlaubniseventas mit Erlaubnis
ÜberlassungsvertragUnwirksam (§ 9 AÜG)Rechtliche Grundlage gegeben
ArbeitsverhältnisKraft Gesetzes zwischen Ihnen und dem überlassenen Personal angenommen (§ 10 AÜG)Entsteht nicht. Arbeitgeber bleibt eventas
BußgeldFür den Entleiher bis 30.000 Euro (§ 16 AÜG)Kein Bußgeld aus diesem Grund
Ablauf

So läuft die Überlassung ab

  1. 1

    Anfrage

    Sie nennen Messe, Termine, Stand und gewünschte Profile. eventas schlägt Ihnen passende Personen vor.

  2. 2

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit allen Einsatztagen einzeln aufgeführt und den vollständigen Konditionen.

  3. 3

    Vertrag

    Der Überlassungsvertrag bezeichnet die Leistung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung und benennt die Personen vor Einsatzbeginn. Auf Wunsch liegt die Kopie der Erlaubnis bei.

  4. 4

    Einsatz

    Das Personal arbeitet nach Ihren Weisungen am Stand. eventas rechnet Lohn und Abgaben ab, Sie erhalten eine Rechnung.

Gesetzliche Vorgaben

Was das AÜG für Einsätze regelt

Höchstdauer

Dieselbe Person darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden. Messeeinsätze von wenigen Tagen liegen weit darunter.

Gleichbehandlung

Überlassene Mitarbeitende haben Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter, einschließlich des Arbeitsentgelts. Tarifverträge können in den ersten neun Monaten Ausnahmen vorsehen. Umgesetzt wird das vom Verleiher, die Auskünfte zu vergleichbaren Beschäftigten geben Sie als Entleiher.

Kennzeichnung

Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Die überlassene Person wird vor dem Einsatz konkret benannt.

Häufige Fragen

Fragen von Ausstellern

Brauchen wir als Aussteller selbst eine Erlaubnis?
Nein. Die Erlaubnis benötigt der Verleiher. Als Entleiher sollten Sie sich den Nachweis vor dem Einsatz zeigen lassen. eventas legt Ihnen die Kopie auf Anfrage vor.
Wer erteilt die Erlaubnis und wie lange gilt sie?
Die Bundesagentur für Arbeit erteilt sie. Die erste Erlaubnis gilt ein Jahr und kann verlängert werden. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren ordnungsgemäßer Tätigkeit lässt sie sich unbefristet beantragen. Lassen Sie sich bei jedem Verleiher Kopie und Gültigkeit zeigen.
Wer gibt dem Personal am Stand die Anweisungen?
Sie. Während des Einsatzes erteilen Sie die fachlichen Weisungen. Die Pflichten eines Arbeitgebers, etwa Lohn und Sozialversicherung, bleiben bei eventas.
Wie lange darf dieselbe Person bei uns eingesetzt werden?
Bis zu 18 aufeinanderfolgende Monate. Tarifverträge können diese Frist verlängern. Für Messeeinsätze ist das in der Regel ohne Bedeutung.
Anfrage

Personal für Ihren Messestand anfragen

Nennen Sie uns Messe, Termine und die Zahl der benötigten Personen. Sie erhalten ein Angebot und auf Wunsch vorab die Kopie der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.