Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Gültig für alle Verträge, Angebote und Leistungen der eventas GmbH – Agentur für Eventpersonal.

§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der eventas GmbH, insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung von Eventpersonal wie Hostessen, Servicekräften, Promotern, Dolmetschern, Models, Moderatoren, Presentern, Roadshow-Teams und Supervisoren.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn eventas deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
§ 2

Leistungsumfang

  1. eventas stellt dem Auftraggeber qualifiziertes Eventpersonal für Messen, Veranstaltungen, Kongresse, Promotions, Roadshows und vergleichbare Einsätze zur Verfügung.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  3. eventas ist berechtigt, gebuchtes Personal aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, kurzfristige Ausfälle, höhere Gewalt) durch gleichwertiges, in Qualifikation und Erscheinungsbild vergleichbares Personal zu ersetzen.
  4. Angaben des Personals zu Qualifikation, Erfahrung oder Sprachkenntnissen beruhen auf deren eigenen Angaben; eventas übernimmt hierfür keine Garantie.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Personal am Einsatzort ordnungsgemäß eingewiesen wird und die arbeits- und sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
§ 2a

Arbeitnehmer­überlassung (AÜG)

  1. Soweit eventas Personal im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung überlässt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der gültigen AÜG-Erlaubnis der eventas GmbH.
  2. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen des AÜG ergänzend zu diesen AGB.
  3. Ob es sich um Vermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung handelt, wird in Angebot oder Auftragsbestätigung eindeutig mitgeteilt.
  4. Bei vermittelten selbstständigen Dienstleistern gelten ausschließlich die vertraglichen Regelungen sowie diese AGB.
§ 3

Vertragsschluss

  1. Angebote von eventas sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Beauftragung (E-Mail ausreichend) erteilt und eventas diese schriftlich bestätigt.
  3. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung von eventas.
§ 4

Abwerbe- und Umgehungs­verbot

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das von eventas eingesetzte oder vermittelte Personal weder direkt noch indirekt ohne schriftliche Zustimmung von eventas zu beschäftigen, zu beauftragen oder an Dritte weiterzuvermitteln.
  2. Dieses Verbot gilt während des Auftrags sowie 24 Monate nach dessen Beendigung.
  3. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschaler Schadensersatz von 3.000 € pro Person und Verstoß fällig. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.
§ 5

Preise, Zahlung und Verzug

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind 75 % der Auftragssumme spätestens 10 Tage vor Einsatzbeginn zu zahlen.
  2. Der Restbetrag sowie etwaige Überstunden und Zusatzkosten werden mit Zugang der Endrechnung sofort fällig.
  3. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 6

Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen (E-Mail ausreichend).
  2. Es gelten folgende Stornobedingungen:
    Bis 6 Wochen vor Einsatzbeginnkostenfrei
    4 Wochen bis 2 Wochen vor Einsatzbeginn50 %
    2 Wochen bis 1 Woche vor Einsatzbeginn75 %
    Ab 3 Tagen vor Einsatzbeginn / Abbruch während des Einsatzes100 %
  3. Unabhängig von den Stornosätzen werden bereits entstandene Kosten (z. B. Disposition, Reiseplanung, Personalreservierung) berechnet.
  4. Der Einsatz von Ersatzpersonal stellt keine Stornierung dar.
§ 7

Beanstandungen

  1. Beanstandungen sind eventas unverzüglich, spätestens während des Einsatzes, mitzuteilen, damit eventas Abhilfe ermöglichen kann.
  2. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, bestehen keine Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
  3. Das eingesetzte Personal ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für eventas abzugeben oder Vertragsänderungen vorzunehmen.
§ 8

Haftung

  1. eventas haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet eventas nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
  4. eventas haftet nicht für Auskünfte oder Verhalten des Personals, sofern eventas diese nicht zu vertreten hat.
  5. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit des Personals am Einsatzort.
§ 9

Datenschutz

eventas verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzgesetzen.

§ 10

Vertrags­änderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 11

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Kaufbeuren (Allgäu).

§ 12

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 2025 · eventas GmbH · Baurstraße 6 · 87629 Füssen · Amtsgericht Kempten HRB 18063