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Kurzfristige Beschäftigung

Brutto-Netto-Rechner

Nettolohn-Ermittlung für kurzfristige Einsätze · Steuerrecht 2026

Einsatz-Details
Steuer-Einstellungen
Keine Sozialversicherung. Bei kurzfristiger Beschäftigung fallen keine SV-Beiträge an — ausschließlich Lohnsteuer wird einbehalten.
Nettogehalt
wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt
Bruttolohn
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Gesamt Steuerabzug
Voraussichtl. Rückerstattung
Grundlagen

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das der Gesetzgeber ursprünglich für saisonale Tätigkeiten konzipiert hat. Sie unterscheidet sich grundlegend vom Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung): Nicht der monatliche Verdienst ist das entscheidende Kriterium, sondern die Dauer des Einsatzes.

Der größte Vorteil: Es fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an — weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Lohnsteuer wird hingegen ganz regulär nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgeführt.

Max. Einsatztage / Jahr
70 Tage
Max. Beschäftigungsdauer
3 Monate
Sozialversicherung
Keine
Lohnsteuer
Ja, regulär
Besteuerung 2026

Wie wird Lohnsteuer berechnet?

Bei der tagesweisen Abrechnung wird der Tageslohn gemäß § 39b EStG auf 360 Tage hochgerechnet, um ein fiktives Jahreseinkommen zu ermitteln. Der daraus resultierende Steuersatz liegt typischerweise zwischen 10 % und 30 % des Bruttolohns — deutlich über dem, was am Jahresende tatsächlich anfällt.

Das klingt zunächst viel, ist aber kein endgültiger Verlust: Über die Einkommensteuererklärung wird die Differenz zum tatsächlichen Jahressteuersatz in der Regel vollständig zurückerstattet.

Grundfreibetrag 2026: 12.348 € / Jahr (1.029 € / Monat). Liegt das tatsächliche Jahreseinkommen darunter, wird die gesamte gezahlte Lohnsteuer nach der Steuererklärung zurückerstattet.
Steuererklärung

Rückerstattung am Jahresende

Da der Arbeitgeber bei tagesweiser Abrechnung ein stark überhöhtes Jahreseinkommen annehmen muss, wird in der Regel zu viel Lohnsteuer einbehalten. Der tatsächliche Steuersatz basiert jedoch auf dem realen Jahresverdienst — der bei kurzfristigen Einsätzen meist deutlich niedriger liegt.

Über die Einkommensteuererklärung kann der Arbeitnehmer die Differenz zurückfordern. Bei einem Jahresgesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € wird sogar die gesamte einbehaltene Lohnsteuer erstattet. Der Aufwand für eine Steuererklärung lohnt sich daher fast immer.

Voraussetzungen

Wer darf kurzfristig beschäftigt sein?

Kurzfristige Beschäftigung ist für saisonale Nebentätigkeiten gedacht — nicht als Haupteinkommensquelle. Eine aktive Hauptbeschäftigung oder ein gleichwertiger Status ist Voraussetzung.

Erlaubt für
  • Schüler (ab 18 Jahren)
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Selbstständige (mit laufender Haupttätigkeit)
  • Rentner
  • Hausfrauen / Hausmänner (familiär versichert)
Nicht erlaubt für
  • Arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet
  • Personen in Elternzeit
  • Übergang Schule → Ausbildung
  • Übergang Ausbildung → Studium
  • Übergang Studium → Beruf
  • Bereits 70 Einsatztage im laufenden Kalenderjahr erreicht
Wichtige Regelungen 2026

70-Tage-Regel & 3-Monats-Regel

70-Tage-Regel

Pro Kalenderjahr darf eine Person insgesamt maximal 70 Arbeitstage in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen tätig sein — auch wenn mehrere Arbeitgeber beteiligt sind. Werkstudentenjobs und freiwillige Praktika zählen auf diese 70 Tage an. Minijobs hingegen nicht.

3-Monats-Regel

Unabhängig von der Tageszahl gilt: Ein einzelnes kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis darf bei einer 5-Tage-Woche nicht länger als 3 Monate dauern. Wird diese Grenze überschritten, entsteht automatisch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Kombination mit Minijob möglich: Ein Minijob (bis 603 € / Monat, Stand 2026) kann parallel zur kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt werden, ohne die 70-Tage-Grenze zu beeinflussen.
Vergleich

Beschäftigungsformen im Überblick

Kurzfristig Minijob Regulär
Einkommensgrenze Keine 603 €/Monat Keine
Zeitgrenze 70 Tage/Jahr Keine Keine
Sozialversicherung AN Keine 3,6 % RV ca. 20 %
Sozialversicherung AG 1,47 % (Umlagen) ca. 29,4 % ca. 22 %
Lohnsteuer Nach Steuerkarte 2 % pauschal (AG) Nach Steuerkarte

Arbeitgeber-Umlagen U1/U2/U3 bei kurzfristiger Beschäftigung: ca. 1,47 % des Bruttolohns (U1: 1,1 % · U2: 0,22 % · U3: 0,15 %)

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